I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nebst Kundeninformationen

1. Anwendung, Einbeziehung, Ausschließlichkeit

Stand: Rosengarten – November 2025

1.1 Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Metzler GmbH, Riedweg 8, 74538 Rosengarten, Telefon: 0049(0)791 950850, Telefax: 0049(0) 791 9508530, E-Mail: kontakt@fliesen-metzler.de, Internet: www.fliesen-metzler.de, gelten für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen sowie Werk-, und Werklieferverträge mit Kunden von Metzler GmbH. Die AGB gelten ausdrücklich auch für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen über ein Fernabsatzgeschäft oder einen eingerichteten Onlineshop. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, letztes nur insoweit, wie keine für den Gebrauch gegenüber Verbrauchern abweichende Regelung in Ziffer 13. enthalten ist.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ergänzend gelten für alle Bauleistungen gegenüber Verbrauchern die allgemeinen werkvertraglichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für alle Bauleistungen gegenüber Unternehmern die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen – VOB/B (DIN 1961) sowie die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in ihrer aktuell gültigen Fassung. Insbesondere DIN 18299 - Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art, DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten, DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten, DIN 18353 - Estricharbeiten.
1.2 Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Kunden i.S.d. Geschäftsverbindungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.5 Irrtümer wegen Tippfehlern und/oder Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Dies betrifft alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen von Metzler GmbH. Irrtum wegen Inventurdifferenzen bzw. Warenfehlbeständen (nicht Vorhandensein von Waren, die aufgrund der EDV im Onlineshop als „verfügbar“ angezeigt waren) berechtigen Metzler GmbH zum Rücktritt, insbesondere auch dann, wenn Metzler GmbH den Auftrag bereits bestätigt hatte. Jeglicher Schadenersatzanspruch bezüglich einer teureren Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.
1.6 Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Einbeziehung von eigenen AGB eines Kunden, der nicht Verbraucher ist, wird hiermit ausdrücklich durch Metzler GmbH widersprochen.

2. Lieferzeit, Anlieferung, Lieferrisiko, Teillieferungen, Gefahrtragung


2.1 Die Lieferfrist für Lieferungen von Metzler GmbH beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Metzler GmbH, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
Im Übrigen ist die Metzler GmbH vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
2.2 Fehlt es an einer ausdrücklich fix vereinbarten Lieferzeit, sind Liefertermine für die Verkäufe unverbindlich. Die von uns genannten Lieferfristen haben den Charakter von unverbindlichen ca.-Angaben.
2.3 Metzler GmbH hält die Lieferfrist ein, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand das Lager von Metzler GmbH verlassen hat.
2.4 Wird eine unverbindliche Lieferfrist nicht eingehalten, so kommt Metzler GmbH mit der Lieferung in Verzug, wenn die Lieferung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang einer schriftlichen Mahnung des Kunden für Metzler GmbH erfolgt ist.
2.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Metzler GmbH liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung fremdbezogener Materialien, die für die Auftragserfüllung notwendig sind, soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, soweit diese Umstände bei Vor- und Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände hat Metzler GmbH auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen. Von Metzler GmbH werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
2.6 Bei Werk- und/oder Werklieferungsverträgen trägt Metzler GmbH die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Der Kunde trägt die Gefahr jedoch auch vor Abnahme des Liefergegenstandes, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Montage bzw. Installationsarbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Kunde die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich ausdrücklich in die Obhut von Metzler GmbH übergibt.
Besonders abzunehmen sind auf Verlangen in sich abgeschlossene Teile der Leistung.
2.7 Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Für die Lieferungen von Metzler GmbH ist das Werk / Lager von Metzler GmbH als Verladestelle Erfüllungsort; jede Lieferung durch Metzler GmbH oder von ihr beauftragte Dritte erfolgt in Ermangelung abweichender Vereinbarungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden mit Aushändigung an den Frachtführer oder Annahme über. Verzögert sich die Übernahme aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Bei Gewichts- oder Mengendifferenzen, die weder von Metzler GmbH noch vom Kunden zu vertreten sind, ist das von Metzler GmbH festgestellte Abgangsgewicht, die Füllmenge oder die Stückzahl maßgeblich.
2.8 Metzler GmbH behält sich vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde und dies dem Kunden zumutbar ist und sich Gebrauchsnachteile nicht hieraus ergeben. Metzler GmbH muss Teillieferungen nur annehmen, wenn die Möglichkeit der Teillieferung vereinbart wurde.
2.9 Die Abnahme von Waren hat in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferfristen zu erfolgen. Der Kunde kommt für die Folgen verspäteten oder ungenügenden Abrufs auf.
2.10 Verweigert der Kunde, sein Bevollmächtigter oder Gehilfe die Abnahme zu Unrecht, so trägt er alle aus der Abnahmeverweigerung erwachsenen Schäden und Aufwendungen.
 

3. Preise, Zahlung


3.1 Alle Preise sind rein netto ab Betrieb/Lager/Werk 74538 Rosengarten, zzgl. Umsatzsteuer in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Höhe. Die
Preise gelten ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten.
3.2 Die von Metzler GmbH in Preislisten oder anderen Erklärungen genannten Preisangaben sind freibleibend, soweit nicht der Kunde mit Metzler GmbH eine Preisvereinbarung trifft.
3.3 Transportversicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.
3.4 Kommt es nach Vertragsschluss zu einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage oder der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird Metzler GmbH eine früher eingetretene Verschlechterung bekannt und kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Metzler GmbH nicht nach, so ist Metzler GmbH berechtigt, Zahlungen vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen, noch nicht gezahlte Ware nur gegen angemessene Sicherheitsleistung oder ersatzweise Vorauszahlung zu liefern und bei hereingenommenen Wechseln die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen. Werden innerhalb einer von Metzler GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist weder Vorauszahlungen noch Sicherheitsleistungen erbracht, so ist Metzler GmbH zum Rücktritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt.
 

4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zahlungsverzug
 

4.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen oder gemäß Angebot ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erbringt Metzler GmbH werkvertragliche Leistungen, sind Rechnungsbeträge in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig, bei Lohnarbeit tritt sofort Fälligkeit nach Rechnungsstellung ein.
4.2 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, außer die Ware ist offensichtlich mangelhaft. Gleichwohl ist der Kunde nur insoweit zur Zurückbehaltung berechtigt, wie der
einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung, insb. Mängelbeseitigung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der etwaig mängelbehafteten Lieferung steht.
4.3 Abweichende Zahlungsvereinbarungen und der Abzug von Skonto bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist Metzler GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch von Metzler GmbH aufrechnen. Der Kunde darf Forderungen, die ihm gegen Metzler GmbH zustehen, nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte abtreten.
 

5. Leistungsbeschreibung, Produktbezogene und technische rechtlich verbindliche Hinweise, Sachmängel, Gewährleistung
 

5.1 Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beschaffenheit der Waren legen die Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen von Metzler GmbH umfassend und abschließend fest. Die Beschreibungen der Lieferungen und Leistungen sind im Zweifel Gegenstand von Beschaffenheitsvereinbarungen und nicht von Garantien und Zusicherungen. Erklärungen Metzler GmbH in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss enthalten im Zweifel keine Garantien oder Zusicherungen im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen seitens Metzler GmbH in Bezug auf die Abgabe von Garantien und Zusicherungen maßgeblich.
5.2 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
5.3 Die von Metzler GmbH gelieferten Sachen haben die vereinbarte Beschaffenheit, wenn sie der Produktbeschreibung entsprechen. Abweichungen, Fehler und Toleranzen innerhalb der Regeln der DIN, EN-Normen oder der anerkannten Regeln der Technik begründen keinen Mangel. Die Beschreibung der Produkte ist keine Garantie für die Beschaffenheit, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
5.4 Metzler GmbH steht das Recht zur Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl (dies ist nach dem zweiten erfolglosen Nachlieferungs- oder Nachbesserungsversuch der Fall), hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern, oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, nach dem Gesetz oder diesen Vertragsbedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, bleibt unberührt.
5.5 Die zum Zwecke einer etwaigen Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, trägt der Kunde soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die von Metzler GmbH gelieferte Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden oder die erste Lieferadresse verbracht wurde, es sei denn, dies entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5.6 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Kunden gegen Metzler GmbH bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat; für den Umfang des Rückgewähranspruchs des Kunden gegen Metzler GmbH gilt Ziffer 6 entsprechend.
5.7. Kommt auf Lieferungen und Leistungen von Metzler GmbH Werkvertragsrecht zur Anwendung, ist der Kunde zur schriftlichen Abnahme verpflichtet, sobald dem Kunden die Fertigstellung des Liefergegenstandes durch Metzler GmbH angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Lieferungen oder Leistungen von Metzler GmbH nicht innerhalb einer von Metzler GmbH bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Mit der Abnahme entfällt die Haftung von Metzler GmbH für offensichtliche Mängel, soweit sich der Kunde deren Geltendmachung nicht bei der Abnahme vorbehalten hat.
 

Produktbezogene und technische Hinweise:
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(1) Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18157: Fliesenformate über 30x30 cm, versetzt verlegte Fugen und Fugenbreiten unter 2 mm bzw. Dehnfugen unter 5 mm Breite entsprechen nicht der DIN 18157 und sind somit bei Beauftragung eine vereinbarte Sonderkonstruktion.
(2) Bei geneigten Bodenflächen mit Entwässerung über Bodenablauf, Rinne oder Balkon-/Terrassenkante kann es aufgrund der Oberflächenspannung des Wassers, der Fugenanteile und konvex/konkav geformten Fliesen zu geringen Pfützenbildungen in Wassertropfenhöhe kommen. Diese Pfützenbildungen stellen keinen Mangel dar.
(3) Beim Einbau/Einsatz von Drainagesystemen im Außenbereich ist durch den Kunden sicherzustellen, dass Wasser ungehindert abfließen kann. Sickerschichten, Bodenabläufe und gleichwertige Einbauteile sind mindestens alle 3 Monate zu reinigen und permanent von möglichen Verstopfungen durch z. B. Laub/Blätter und sonstigen Schmutzablagerungen freizuhalten.
(4) Bei allen Musterfliesen und Natursteinmustern handelt es sich um unverbindliche Durchschnittsmuster. Farbabweichungen (heller/dunkler/stärker/schwächer strukturiert) sind herstellungsbedingt möglich und berechtigten nicht zur Reklamation.
(5) Fliesen, Platten und Natursteine bedürfen einer abgestimmten Reinigung und Pflege. Metzler GmbH empfiehlt ausschließlich nicht schichtbildende oder oberflächenverätzende Produkte nach Herstellerempfehlung einzusetzen. Detaillierte Reinigungs- und Pflegehinweise überlässt Metzler GmbH gerne bei Bedarf.
(6) Bei Reparaturarbeiten und Arbeiten an Beständen mit nicht fachgerechten Untergründen ist eine Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Nutzungsänderungen (z. B. Ausbau Duschtasse/Badewanne und Einbau einer barrierefreien/ebenerdigen plattierten Duschfläche) ist eine Abdichtung nur in den geöffneten Bereichen möglich. Eine Gewährleistung auf fehlende oder mangelhafte Abdichtung des Bestandes ist ausgeschlossen.
(7) Die zulässigen Oberflächen neben Heiztoleranzen können bei einer Verlegung im Verband (keine Kreuzfuge, Bahnenverlegung mit versetzen) zu Kantenbildungen im Belag führen (Fachbegriff Überzähne). Dieser Effekt ist bei einfallendem Streiflicht noch stärker sichtbar und kann durch unsere Arbeitsleistungen nicht ausgeglichen werden.
(8) Metzler GmbH empfiehlt generell die Einlagerung von Reservefliesen, Menge objektabhängig, jedoch mindestens immer 5 Stück jeder Sorte, ansonsten ca. 2 % der jeweils eingebauten Menge. Reservefliesen werden zum Listenpreis des Herstellers oder zum vereinbarten Preis berechnet. Sind bei Reparaturarbeiten keine Reservefliesen vorhanden, so weichen die eingesetzten Fliesen (sowie die Fugenfarben) in der Regel von den seinerzeitigen Originalfliesen und –fugen ab. Dieses gilt auch für die gesondert beschafften Altfliesen von Spezialhändlern.
Bei beauftragten Beschaffungsvorgängen kann kein Erfolg garantiert werden, der Beschaffungsaufwand wird berechnet auch für den Fall des erfolglosen Beschaffungsversuchs. Mängelansprüche können aus dem Einsatz nicht exakt passender Reparaturfliesen/-fugen zu Originalfliesen/-fugen nicht abgeleitet werden.
(9) Sockelfliesen: Wird eine Sockelleiste aus der Grundfliese geschnitten, so ist es möglich, dass die Sockeloberkante unglasiert ist/anders aussieht als die Fliesenoberfläche. In der Regel muss eine solche Sockeloberkante vom Maler überstrichen werden (ein Überstreichen oder eine Acrylfuge als Anschluss zum Putz/Tapete ist nicht enthalten). Sockelleisten werden von Metzler GmbH an Außenecken stumpf gestoßen. Wenn aus gestalterischen Gründen ein Gehrungsschnitt an solchen Außenecken notwendig sein sollte, so handelt es sich um eine kostenpflichtige Sonderleistung.
 

Sortierung:
 

Keramische Fliesen werden in folgender Weise sortiert:
(1) erste Sortierung – entsprechend der DIN EN-Normen. An die erste Sortierung können normale Anforderungen hinsichtlich einwandfreier Scherben, Oberfläche, Sauberkeit und Schönheit der Glasur gestellt werden. Kleinere Mängel, geringfügige Form- und Farbabweichungen der einzelnen Fliesen sind zulässig, soweit sie bei sachgemäßer Verlegung das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
(2) Mindersortierung oder andere nicht der ersten Sortierung zugehörige Fliesen – Dies sind Fliesen mit Fehlern. Die Einhaltung der Güteanforderung nach den DIN EN-Normen ist in diesem Fall nicht Voraussetzung für eine mangelfreie Erfüllung.
 

Gesondert für Produkte bzw. Baustoffe aus Granit, Porphyr, Marmor, Sandstein, Quarzit und Basalt:
Natursteine:
 

(1) Muster, Farben, Materialbeschaffenheit, etc.: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Quarzadern, Poren, Farb- und Zeichnungsunterschiede, sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Auch deutliche Farbunterschiede innerhalb von einer Lieferung oder zwischen einer ersten Lieferung und einer später getätigten Bestellung sind kein Mangel. Alle Natursteine aus dem Liefersortiment haben Farbschwankungen. Buntschiefer und Sandstein haben besonders hohe Farbschwankungen. Für den Laien erkennbare Flecken, Tupfer, Linien können jederzeit auftreten. Schichtungen, Schieferungen, Maserungen und Linien können verschieden stark, verschiedenartig, in verschiedene Richtungen oder gleich gerichtet, von Platte zu Platte oder durchgängig durch einzelne oder auch alle Platten auftreten. Abschieferungen (Unebenheiten der Ober- und Unterseite) treten bei Spaltmaterialien (Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein) grundsätzlich immer auf. Diese Unebenheiten sind unterschiedlich stark (hoch) in ihrer Ausprägung. Löcher bei dem Naturstein Travertin können in verschiedener Häufigkeit, Größe, Richtung und Beschaffenheit auftreten. Spachtelungen (Füllungen) bei Travertin können sich bedingt durch mechanische Belastung im Laufe der Zeit herauslösen. Dies ist auf Grund der Poren im Travertin materialtypisch und stellt daher keinen Mangel dar. Entsprechende Stellen können vor Ort vom Kunden nachgespachtelt werden. 
Spuren von Abrieb und Kratzspuren mit weniger als 1 mm Tiefe, die überwiegend auf das händische Verpacken der Natursteine zurückzuführen sind, können auftreten.
(2) Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Rechnen Sie mit bis zu 3 Prozent Bruch bzw. Ausschuss, dies ist bei Naturstein üblich und normal. Bestellen Sie 10 Prozent mehr, da Sie an den Rändern auch Verschnitt haben werden.
(3) Haptische Unterschiede: Die Oberflächen einzelner Steine können sich fühlbar voneinander unterscheiden. Auch innerhalb einer Lieferung können durch Unterschiede in Gefüge und Struktur, oder bedingt durch Handarbeit,
Unterschiede in der „Rauheit“ auftreten. Dies ist insbesondere bei Spaltgesteinen wie Sandstein und Schiefer der Fall.
(4) Dickentoleranzen: Obwohl Metzler GmbH Toleranzen angibt, kann es insbesondere bei Spaltmaterialien vorkommen (z.B.: Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein), dass bis zu fünf Prozent der gelieferten Platten die genannten Toleranzangaben überschreiten. Die gemachten Toleranzangaben sind als Hilfestellung für den Verleger zu betrachten, geringe Überschreitungen von bis zu 5 Prozent der Plattenanzahl müssen in Kauf genommen werden. Diese Maßabweichungen können auch innerhalb einer einzigen Platte auftreten.
(5) Verfärbungen jeglicher Art, die wie Rost aussehen, sind nur dann ein Mangel, wenn nachgewiesen wurde, dass diese bedingt durch Witterungseinflüsse weiter ausrosten werden. Verfärbungen die für den Laien lediglich wie Rost aussehen, sich aber nicht weiter ausbreiten, sind kein Mangel.
(6) Bewertungsmaßstäbe: Alle von Metzler GmbH gelieferten Produkte sind als Baustoffe, die in großer Menge gefertigt werden, zu bewerten.
(7) Aussagen bzw. Zusagen der Verkäufer und Verkaufsberater von Metzler GmbH in Beratungsgesprächen, sowie in telefonischer oder schriftlicher Beratung (E-Mail-Beratung): Alle hier gemachten Aussagen in Bezug auf die Eigenschaften von Naturstein, als auch in Bezug auf unsere Lieferzeiten, sind immer als unverbindliche Beratung zu verstehen. Dementsprechend gemachte Aussagen sind niemals vertragsrelevanter Bestandteil. Siehe hierzu auch „Schriftformerfordernis“ in Ziffer 14 AGB.
(8) Handmuster und einzelne Plattenmuster, die der Kunde von Metzler GmbH erhalten habt, geben nur einen ganz groben und anhaltsmäßigen Überblick.
 

Alle obigen Punkte sind ausdrücklich kein Reklamationsgrund.
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6. Untersuchung und Rüge
 

6.1 Der Kunde hat die von Metzler GmbH gelieferte Ware unverzüglich insbesondere auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und binnen spätestens 2 Werktagen nach Lieferung Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen unverzüglich schriftlich zu rügen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche müssen vor Verarbeitung, Verbindung und Vermischung erfolgen. Offensichtliche Mängel können bei bereits verarbeiteter Ware nicht anerkannt werden. Verarbeitet der Kunde geliefertes Material von Metzler GmbH trotz erkennbarer Mängel entfällt jegliche Gewährleistung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, d.h. ebenfalls binnen 2 Werktagen nach ihrer Entdeckung, spätestens indes vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu rügen.
6.2 Metzler GmbH ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von Metzler GmbH beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen. Diese Rechte stehen Metzler GmbH zu, soweit der Kunde Metzler GmbH gegenüber nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzug sofortige Maßnahmen ergriffen werden mussten. Metzler GmbH übernimmt Kosten von nicht durch Metzler GmbH beauftragte Gutachter nur, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung im Einzelfalls zuvor geschlossen wurde.
6.3 Soweit Metzler GmbH Ware erwirbt, muss Metzler GmbH etwaige Mängel der Ware erst rügen, wenn diese bei dem Abnehmer von Metzler GmbH untersucht wurde, spätestens aber 14 Tage nach Ablieferung bei Metzler GmbH oder einem anderen ersten Bestimmungsort.

 

7. Eigentumsvorbehalt
 

7.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von Metzler GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Metzler GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
7.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
7.3 Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für Metzler GmbH. Der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als Neuware bezeichnet. Der Auftraggeber verwahrt die Neuware für Metzler GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht Metzler GmbH gehörenden Gegenständen steht Metzler GmbH im Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Auftraggeber Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind Metzler GmbH und der Kunde darüber einig, dass der Kunde Metzler GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. 
7.4 Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Metzler GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an Metzler GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
7.5 Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an Metzler GmbH ab.
7.6 Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der in dieser Ziffer abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Metzler GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist Metzler GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann Metzler GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber dem Kunden verlangen.
7.7 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber Metzler GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.8 Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber Metzler GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
7.9 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die Metzler GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird Metzler GmbH auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; Metzler GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
7.10 Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Metzler GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Kaufvertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung durch Metzler GmbH, soweit dies nicht ausdrücklich erklärt wird.

 

8. Haftungssauschluss
 

8.1 Metzler GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch Metzler GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Metzler GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen des Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von Metzler GmbH ist auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
8.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand von Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sache, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.​​​​​


9. Verzug, Unmöglichkeit
 

9.1 Metzler GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch Metzler GmbH selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von Metzler GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von Metzler GmbH wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 10% und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer Metzler GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.2 Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall der Unmöglichkeit mit der Besonderheit, dass die Haftung von Metzler GmbH wegen der Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 15% des Wertes der Lieferung begrenzt ist und das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag wegen der Unmöglichkeit unberührt bleibt.

 

10. Rücktritt
 

10.1 Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Metzler GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; erfährt er von Mängeln, verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch Metzler GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

 

11. Verjährungsfrist
 

11.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen der Mängel der Lieferungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr, soweit es sich nicht um die Lieferung gebrauchter Sachen handelt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. 11
11.2 Soweit Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung gebrauchter Waren bestehen, werden diese ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 428 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke), dort gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.
11.3 Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 geltend auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Metzler GmbH, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen Metzler GmbH bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatz 1, Satz 1.
11.4 Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 und Absatz 2 geltend mit folgender Maßgabe:
– Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes,
– Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn Metzler GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit Metzler GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen übernommen hat. Hat Metzler GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden.
– Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.5 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. Sofern eine Werkleistung erbracht wird, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
11.6 Soweit nichts ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
11.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
 

12.1 Erfüllungsort ist Schwäbisch Hall.
12.2 Bei allen sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand nach Wahl von Metzler GmbH ihr Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
12.3 Auf allen von Metzler GmbH auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
12.4 Der Kunde hat bei der Weiterveräußerung der Liefergegenstände in das Ausland, die deutschen und die EU-rechtlichen Ausfuhrkontrollbestimmungen jeweils einzuhalten und Metzler GmbH entsprechende Nachweise auf Aufforderung jeweils unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.5 Kunde aus EG-Mitgliedstaaten sind Metzler GmbH bei innergemeinschaftlicher Erwerb zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Metzler GmbH möglicherweise entsteht aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst oder aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse.

 

13. Nichtanwendbarkeit gegenüber Verbrauchern, abweichende Regeln
 

Für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher (gem. § 13 BGB) beteiligt ist, geltend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgenden Einschränkungen und Veränderungen:
13.1 Ziffer 1.1 gilt nicht.
13.2 Ziffer 2.6 gilt nicht für die Fälle des Versendungskaufs gemäß §§ 447 Abs. 2 i.V.m. 447 BGB.
13.3 Ziffer 3.1 gilt nur mit der Maßgabe, dass die angegebenen Preise von Metzler GmbH sich als Endpreis verstehen, das heißt sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer, die wiederum gesondert ausgewiesen wird. Bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop gehören zu den Preisbestandteilen auch Verpackungs- und Versandkosten, deren genauer Betrag bei der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot gesondert ausgezeichnet ist. Andere Preisbestandteile sind im Einzelfall bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall 21 eines innergemeinschaftlichen Erwerbs und/oder Abgaben z.B. Zölle). Auch diese werden im Angebot gesondert aufgeführt.
13.4 Ziffer 4.4 gilt nur mit der Maßgabe, dass der Verzug für den Fall eintritt, dass auf der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ein Hinweis auf die Rechtsfolgen des Verzugs enthalten ist oder eine andere den Verzug begründende Handlung (Mahnung) vorliegt. Ziffer 4.4 gilt mit der Maßgabe, dass für den Fall des Verzugs ein Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB geschuldet wird.
13.5 Ziffer 5.4 gilt mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Mängel der Ware zunächst die Wahl hat, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Metzler GmbH ist jedoch dann berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden als Verbraucher bleibt.
13.6 Ziffer 6.1 gilt mit der Einschränkung, dass für die Rüge eine Frist von 14 Tagen gilt und die Rüge in Schrift- oder Textform erfolgen kann.
13.7 Ziffer 11 gilt lediglich nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
13.8 Ziffer 12.2 gilt mit der Maßgabe, dass es bei den gesetzlichen Gerichtsständen verbleibt. Soweit Metzler GmbH einen Sachmangel arglistig verschweigt, ist eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung von Metzler GmbH zur Gewährleistung wegen Mängeln der Sache erlassen oder beschränkt wird, nichtig (§ 476 BGB).

 

14. Schlussbestimmungen
 

14.1 Nebenanreden, Garantien, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für einen etwaigen Verzicht auf dieses Formerfordernis. 22
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit des übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine andere wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Interesse der Parteien so nah als möglich kommt.

 

II. Ihr Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Firma Metzler GmbH
Riedweg 8, 74538 Rosengarten
Telefon: 0049 791 95085 0
Fax: 0049 791 95085 30
E-Mail: kontakt@fliesen-metzler.de
Internet: www.fliesen-metzler.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Firma Metzler GmbH
Riedweg 8, 74538 Rosengarten
Telefon: 0049 791 95085 0
Fax: 0049 791 95085 30
E-Mail: kontakt@fliesen-metzler.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/ erhalten am (*) 24
- Name des/ der Verbraucher(s)
- Anschrift des/ der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

​Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns
Firma Metzler GmbH
Riedweg 8, 74538 Rosengarten
Telefon: 0049 791 95085 0
Fax: 0049 791 95085 30
E-Mail: kontakt@fliesen-metzler.de
Internet: www.fliesen-metzler.de
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registernummer: HRB 570619
USt.-IDNr.: DE 146784430
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ausschluss des Widerrufsrecht:
Gemäß § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Hinweis:
Für Unternehmer gilt die vorstehend darstellte Widerrufsbelehrung nicht. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
III. Copyright
Alle Inhalte (Bilder, Textmaterial usw.) unterliegen dem Copyright durch die Metzler GmbH bzw. dem der jeweiligen Eigentümer. Die Verwendung und Veröffentlichung dieses Materials ist nur mit schriftlicher Genehmigung und Quellverweis gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- wie strafrechtlich verfolgt.
IV. Impressum
Firma Metzler GmbH
Riedweg 8, 74538 Rosengarten
Telefon: 0049 791 95085 0
Fax: 0049 791 95085 30
E-Mail: kontakt@fliesen-metzler.de
Internet: www.fliesen-metzler.de
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registernummer: HRB 570619
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 146784430